Hallo Klardenker,

aufgrund vieler Verständnismails auch zum letzten Klardenker mache ich gerade etwas, was ich teilweise als Antwort schon in den Blogs gegeben habe, was aber wohl weniger wahrgenommen wird. Es ist auch sehr speziell und richtet sich nur an Menschen, die sich gerade dafür interessieren und handelt von der Entscheidung „Gelber Schein“ also die sogenannte „Deutsche Staatsangehörigkeit“ oder auch nicht. Insofern war auch der letzte Klardenker sehr speziell und für Menschen gedacht, die hier mehr in der Materie stehen. Ich habe den Text als Begründung auch in der Handlungsempfehlung und im Blog verarbeitet. Wie gesagt, es sind Empfehlungen. Prüfen Sie selbst, was zu Ihnen und Ihrem Gefühl und Wissen in dieser Angelegenheit am Besten passt. Es ist ja auch Ihr Weg und nicht unserer. Um es vorweg zu nehmen, wir sind keine Befürworter des „Gelben Scheins“ und hier noch einmal die Argumente, denn wir bekommen nach wie vor viele Anfragen und sehen die Unsicherheiten. Für die, die den Blog lesen, wiederholt sich einiges. Anschließend gibt es noch einen Beitrag von Bernhard Klapdor, der ein ganz anderes Thema beleuchtet und dieses scheinbar wenig hiermit zu tun hat. SCHEINBAR! Der Gelbe Schein (Urkunde zur „Deutsche Staatsangehörigkeit) bedeutet Folgendes: Man geht zu einer Behörde, von der man eventuell sogar schon weiß, sie operiert als Firma, die von sich selbst behauptet, Rechtsnachfolger des III. Reiches zu sein, auch Urkunden ausstellt, mit dem Begriff “Deutsche Staatsangehörigkeit”, die es nachweislich erst seit 1934 gibt. Man weiß, dass man genau diese Urkunde bekommen wirst, die in Form und Aussehen der von Adolf Hitler sehr nahe kommt (nur der Hakenkreuzadler ist ausgetauscht mit dem der Weimarer Republik!!!, also Versailler Diktat), schreibt in den Antrag dann für sich beispielsweise Staatsangehörigkeit Preußen, obwohl man weiß, eine Urkunde mit der sogenannten “Deutschen Staatsangehörigkeit” zu bekommen, kriegst sie dann wie bestellt auch und meint nun, damit von denen bestätigt bekommen zu haben, dass man Preuße, Sachse, Bayer oder von mir aus Hesse ist. Wie schräg ist das denn? Das hat nichts mit Recht zu tun, das ist Gesunder Menschenverstand. Natürlich kann man in dem Antrag den Ahnennachweis bis vor 1914 bringen. Man kann in Anträgen alles Mögliche hineinschreiben, dass ist aber für die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” unrelevant. Das ist damit bewiesen, weil wir die überprüfbare Praxis haben, dass diese Urkunde jeder bekommt, der seine Abstammung bis 1950, Bayern bis 1938 nachweisen kann. Das reicht! Was man sonst noch in den Antrag schreibt, ist für die Bearbeiter genauso schön wie überflüssig. Man hat zwar gesagt und bewiesen, dass man beispielsweise Preuße ist, schön, will aber trotzdem die Staatsangehörigkeit von 1934. Das ist, glaube ich, auch nicht verboten. Das ist o.k., für den, der es mag und wirklich schon mal besser als staatenlos.
Nur hat man damit auf Preußen oder eben die Staatsangehörigkeit der anderen Bundesstaaten verzichtet, denn so steht es in der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 (also genau das, was manbeantragt): “§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den Deutschen Ländern fällt fort.” Pech gehabt. Schade für Preußen und für den Antragsteller.
Man ist also dem Ziel, einer echten deutschen Bundesstaatsangehörigkeit mit dem “Gelben Schein” nicht näher gekommen, jedenfalls nicht in der Betrachtung durch das System. Das Gegenteil ist der Fall. Man wurde an der Stelle nicht einmal betrogen. Man hat das bekommen, was man beantragt hat und in dem Papier steht deutsche und nicht beispielsweise preußische Staatsangehörigkeit, was immer beides auch sein mag. Deswegen machen wir das nicht und raten davon ab.
Zuerst einmal bin ich ein Mensch, lebend, beseelt und unverschollen. Dass ich beispielsweise Preuße bin, ist mein Wille, meine Erklärung, meine Geburt und mein Ahnennachweis. Die Erklärung dazu und der Nachweis sind einfach Tatsache und gesetzeskonform. Das brauche ich mir von niemandem bestätigen zu lassen, höchstens von denen, die den Freistaat Preußen als vorläufiges Notkonstrukt reorganisieren, aber mit Sicherheit nicht von denen, die es, selbst ausgestattet mit PA der Marke “DEUTSCH”, nicht sind, nicht sein wollen und diese Tatsachen bis heute auch noch erfolgreich unter den Teppich kehren. Schon dadurch sollte man eher geneigt sein, alles was von denen kommt, mit Vorsicht zu genießen, genauer hinzuschauen, denn es sind die Gleichen, die uns bei Beantragung von Pass und Perso schon einmal arglistig getäuscht haben. Die Tatsache der Täuschung habe ich schriftlich. Das ist mit den Dokumenten im Download nachvollziehbar, für den, der lesen kann und verstehen will. Alle Diskussionen um diesen Unsinn, um die Auflösung und Deutung dieses Juristendrecks ist Beweis für die Täuschung. Interessanter Weise negiert die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” in keiner Weise Pass und Perso. Müsste sie eigentlich, denn wenn die Befürworter des „Gelben Scheins“ Recht hätten, alles zusammen in der Benutzung wäre dann unvereinbar und die Behörde müsste in folgerichtiger Konsequenz Pass und Perso einziehen und andere Dokumente ausstellen. Tut sie aber nicht. Warum auch? Es ist der gleiche Dreck. Nichts ersetzt die eigene Willenserklärung. Diese wiederum leitet sich aus geltendem und auch von denen angewendetem Recht ab. So begründet selbst das Bundesverfassungsericht in einem Urteil 1 BvR 532/56 aus dem Jahre 1958 wie folgt:
„An die Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland nach dem 8. Mai 1945 knüpft Art. 116 Abs. 2 Satz 2 GG die Vermutung, daß der Betroffene auch den Willen hat, deutscher Staatsangehöriger zu sein. Diese gesetzliche Vermutung ist nur widerlegt, wenn ein „entgegengesetzter Wille“ des Betroffenen festgestellt werden kann.
Die Rechtslage ist hier eine andere als bei den Personen, denen in den Jahren von 1933 bis 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise verliehen worden ist und die auch nach dem Zusammenbruch noch als deutsche Staatsangehörige gelten wollen. Für diese Personen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie nach 1945 ständig den Willen bekundet haben, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden (BVerfGE 1, 322 [331]; 2, 98 [99]; 4, 322 [329 ff.]). Dieses Erfordernis kann aber nicht auf den unter Art.BVerfGE 8, 81 (86) BVerfGE 8, 81 (87)116 Abs. 2 Satz 2 GG fallenden Personenkreis übertragen werden, weil bei ihm eine gesetzliche Vermutung für diesen Willen spricht. Im Rahmen dieser Bestimmung erhebt sich nicht die Frage, ob der Betroffene ständig den Willen bekundet hat, als deutscher Staatsangehöriger behandelt zu werden; es ist vielmehr umgekehrt zu fragen, ob der Betroffene einen dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht hat. Es kann dahingestellt bleiben, ob ein solcher Wille nur festzustellen wäre, wenn er ausdrücklich bekundet worden ist. Soll er aus einem schlüssigen Verhalten gefolgert werden, muß sich der Wille, nicht mehr deutscher Staatsangehöriger zu sein, angesichts der zugunsten der Wiedergutmachungsberechtigten erklärten gesetzlichen Vermutung in diesem Verhalten völlig zweifelsfrei kundtun.“
Besser geht es nicht zu diesem Thema Willenserklärung. Und noch einmal:
Welchen Wert hat die Mitteilung der Personalabteilung von Siemens, dass Sie Mitarbeiter von Daimler sind? Nichts anderes ist der Gelbe Schein und dann noch nicht einmal richtig nach RuStaG 1913 angegeben. Täuschung!
Im Esta Eintrag steht wörtlich: Staatsangehörigkeit nachgewiesen durch Geburt und (Abstammung) nach (Ru)StaG von 1913.
Nun nimmt man an, dass man genau dieses hat, vergißt aber, was in der Mathematik gilt, wird hier auch angewendet. Etwas in dem Text ist ausgeklammert. Nämlich das, was in Klammern steht. Abstammung und R habe ich nicht, sondern nur die geänderte Fassung und nach Antrag genau die, die Adolf Hitler einführte. Dabei bin ich nicht im Urteil über gut oder schlecht, sondern nur in der Feststellung der Tatsache.
Was Sie wirklich nach Abstammung sind, nämlich Preuße, Bayer, Sachse, Hesse usw., entscheidet, wie Sie die eigene Willenserklärung formulieren und was Ihre Vorfahren tatsächlich waren. Dabei folgt die Abstammungslinie zuerst dem Vater. Maßgeblich ist, wie weit Sie im Nachweis über die Geburt von Vorfahren zurück kommen. Daraus resultiert Ihr Anspruch in der Rechtsstellung. Das haben wir uns nicht ausgedacht, sondern sind deren angewandte Rechtsnormen und zwar Handelsrechtsnormen. Ob ich die gut finde oder nicht, ist an dieser Stelle nicht zu diskutieren und relevant, denn wir wollen erfolgreich sein und heute nicht in einer Welt voller Dummheit, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, Ignoranz und Angst versuchen, unsere Vorstellungen von Recht durchzusetzen. Ich für meinen Teil brauche das alles überhaupt nicht. Wie werde ich von denen und als was, rechtlich gesehen? Wie verhalte ich mich dabei selbst? Bin ich in der Lage meinen eigenen Willen zu formulieren und an den entscheidenden Stellen mit Haltung vorzutragen oder mache ich wieder einen Bückling und füllen irgendeinen Antrag aus? Das eine ist Freiheit, das andere Betreuung. Das macht zum Schluß die Art und Weise der Behandlung und Beachtung aus. Damit ist das Thema für uns abschließend behandelt und ich werde auf Blogeinträge dazu nicht mehr allzuviel Stellung nehmen. achten Sie selbst darauf, wo etwas fundiert kommt oder wo und von wem nur versucht wird Unsicherheit zu streuen.

Nun zu dem neuen Teil von Bernhard, der dazu etwas geschichtlich ausholt und uns zeigt, was es damit wahrscheinlich auch in der Gegenwart auf sich hat.  Sehr viel ausführlicher werden diese Themen auf unseren Seminaren behandelt, die wir hier wieder bekannt geben oder an sie erinnnern.

Klardenkerartikel Mai

Einladung Zons 08.05.2014